Tipps der Gewässerpolizei für Seen und Flüsse

Über das Wasser gleiten. Sich vom Wind tragen lassen. In der Sonne faulenzen. Ins kühle Wasser springen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Seen und Flüsse zu geniessen. Unsere Spezialisten der Gewässerpolizei beantworten die am häufigsten gestellten Fragen.

Stand Up Paddling (SUP), Windsurfen, Schwimmen oder Schlauchbootfahren – die Möglichkeiten zur Fortbewegung auf Flüssen und Seen sind zahlreich und vielfältig. Aber wie verhält man sich richtig? Welche Regeln gilt es zu beachten? Wir haben die Spezialisten der Kantonspolizei Bern gebeten, die häufigsten Fragen der Bevölkerung zu beantworten.

Gibt es eine obligatorische Grundausrüstung für die Ausübung von Wassersportaktivitäten?

Es ist etwas schwierig, diese Frage generell zu beantworten, denn jedes Gerät oder jede Art der Aktivität erfordert eine besondere Ausrüstung. SUP-Boards zum Beispiel gehören zur Kategorie der Ruderboote und werden vom Gesetz als Wassersportgeräte eingestuft. Es ist obligatorisch, mindestens eine zertifizierte Schwimmhilfe auf dem Board mitzuführen, wenn man auf Flüssen unterwegs ist und wenn man sich mehr als 300 Meter vom Ufer entfernt. Wir empfehlen Ihnen jedoch ausdrücklich, eine Rettungsweste zu tragen und Ihr Wassersportgerät mit Name und Adresse zu beschriften. Die SUP-Boards müssen zudem nachts und bei schlechter Sicht mit einer weissen Rundumbeleuchtung ausgestattet sein, damit ihre Umrisse erkennbar sind.

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Welche Tipps geben Sie Badenden?

Die Grundregeln wie einen Blick nach vorne und nach hinten zu werfen oder nicht in der Mitte des Flusses, sondern eher am Rand zu baden, sind von allen zu befolgen. Wenn man einen See schwimmend überqueren möchte oder wenn man sich mehr als 300 Meter vom Ufer entfernt, ist es ratsam, sich von einem Boot begleiten zu lassen, gegebenenfalls eine fluoreszierende Badekappe zu tragen oder sich mit einer Boje fürs Freiwasserschwimmen auszustatten. Überschätzen Sie sich nicht, auch der trainierteste Körper kann eine Schwäche erleiden.

Wie nahe an einem Seeufer darf man paddeln?

Grundsätzlich darf man überall paddeln, es sei denn, es gibt ein explizites Verbot. Zonen, in denen Sie nicht paddeln dürfen, erkennen Sie an Tafeln mit weissem Strich auf rotem Grund und/oder an gelben Bojen. Bestände von Wasserpflanzen wie Schilf, Binsen und Seerosen dürfen nicht befahren werden – in der Regel ist ein Abstand von mindestens 25 Metern einzuhalten. Das Befahren der ausgewiesenen Naturschutzgebiete ist untersagt.

Gibt es Orte, an denen man besonders vorsichtig sein muss?

Ja. Bei Hafeneinfahrten und -ausfahrten, Schleusen, Anlegestellen und rund um Naturschutzgebiete muss man besonders vorsichtig sein und die Signalisierungen genau beachten.

Bevor man sich auf einen See oder einen Fluss begibt, ist es zudem sehr wichtig, die Wetterbedingungen zu beobachten und die aktuelle Starkwind- und Sturmwarnung des Kantons Bern zu konsultieren. Informieren Sie sich zudem über die Bedeutung der Warnsignale.

Welche Vortrittsregeln gelten beim Kreuzen eines Bootes, wenn man sich auf einem Board oder auf einem Schlauchboot befindet?

Da die SUP-Boards und die Schlauchboote als Ruderboote eingestuft werden, müssen Sie den vortrittsberechtigten Booten die Vorfahrt gewähren: den Kursschiffen (grüner Ball) sowie den Güterschiffen, den Berufsfischern (gelber Ball) und den Segelschiffen. Motorboote sowie Boards, die von einem Lenkdrachen gezogen werden (Kitesurfen und Windsurfen), sind gegenüber den SUP-Boards nicht vortrittsberechtigt.

Dieser Beitrag wurde am 30. Juni 2021 aktualisiert.

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2 Kommentare

  1. GRAFFITIARTIST Schweiz

    Hallo,

    danke für den sehr hilfreichen Beitrag. Weiter so!

    Viele Grüße
    Christoph

  2. Peter Maier

    Als Rettungsschwimmer kann man nicht genug darüber schreiben.

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