Hundewelpen aus dem Internet: Vorsicht vor illegalem Import
Ein Hund bedeutet eine Partnerschaft fürs Leben – er begleitet Sie über ein Jahrzehnt lang. Worauf Sie vor dem Kauf achten sollten, damit Hund und Mensch glücklich sind – und damit Sie nicht plötzlich vor ungeahnten Schwierigkeiten stehen.
Das ist die Geschichte von Max. Der kleine französische Bulldoggen-Rüde ist glücklich, denn nach einer langen Leidensgeschichte ist er endlich wieder gesund. Seine Odyssee hat Monate zuvor in einem osteuropäischen Land begonnen.
Das «Zuhause», das keines ist
Es ist kalt in der grossen Halle aus rostigem Stahl und der Boden dreckig. In einer Ecke kauert eine kleine hellbraune Hündin. Sie bringt gerade Welpen zur Welt, ohne Wärme, ohne Decke, ohne Liebe. Nicht zum ersten Mal, denn nur dafür ist sie da – sobald sie nicht mehr genügend Welpen liefert, wird sie «entsorgt». Max kommt an diesem Tag zu Welt. Seine Mutter kümmert sich so gut es geht um ihn. Ein Mann kommt, nimmt Max kurz zu sich und macht ein Foto von ihm. Nur wenige Wochen später – viel zu früh für ein Hundekind – kommt der Mann wieder und nimmt der Hündin Max weg – für immer. Mit dem Foto hatte der Mann den kleinen Max im Internet zum Verkauf angeboten.
Der Mann lädt Max zusammen mit vielen anderen Welpen in eine kleine Box und fährt mit dem alten Lieferwagen nach Westeuropa, in die Nähe der Schweiz. Der Lieferwagen fährt viele Orte an – immer weniger werden die neuen Freunde von Max, bis nur noch er alleine in der Box ist. Er ist durstig und zittert. Der Lieferwagen hält in einem Ort, nahe der Schweizer Grenze auf einem Parkplatz an – der Mann übergibt Max an eine Frau, die den Hund bar bezahlt und ihn mit nach Hause nimmt, in die Schweiz zu ihrer Familie.
Schwere Krankheit und Quarantäne
Vorerst freuen sich alle über das neue Familienmitglied. Doch nur wenige Tage später wird Max schwer krank, er muss sich mehrfach übergeben und leidet an Durchfall. Die Frau muss mit ihrem «Mäxchen», wie sie in liebevoll nennt, in eine Tierklinik. Die behandelnde Tierärztin ist erschrocken über den besorgniserregenden Zustand des Hundes. Max muss stationär in der Klinik behandelt werden.
Die Klinik stellt fest, dass der Hund weder über einen Mikrochip noch über einen Heimtierpass verfügt. Auf Nachfrage erzählt die Halterin, sie habe ihn «im Internet» gekauft und ausserhalb der Landesgrenze von einem unbekannten Mann übernommen. Die Tierklinik ist alarmiert: Max könnte mit Tollwut oder anderen Krankheiten infiziert sein. Er wird umgehend isoliert und die Tierärztin orientiert das Amt für Veterinärwesen des Kantons Bern.
Max wird vom Amt beschlagnahmt und kann nach seiner Genesung nicht heim, sondern muss für mehrere Monate in die Quarantänestation. Zum Glück litt er nicht an Tollwut und darf nach Ablauf seiner Quarantäne zurück zu seiner Familie. Hätte die Herkunft nicht genau geklärt werden können und/oder wären Symptome aufgetreten, hätte Max auf amtliche Anordnung eingeschläfert werden müssen.
Unangenehme Folgen: Kosten und Strafe
Auf sein Frauchen kommen nun hohe Kosten zu. Die Hundehalterin muss nebst der Quarantäneverfügung des Amtes auch die Unterbringung von Max während dessen Quarantäne bezahlen. Zudem reichen wir gegen sie eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft und bei den Zollbehörden ein, weil sie den Hund in die Schweiz eingeführt hat, ohne ihn am Zoll vorzuweisen. Da sie riskierte, schwere Krankheiten wie Tollwut in die Schweiz einzuschleppen und damit die Gesundheit von vielen Menschen und Tieren gefährdete, muss sie mit einer Busse rechnen.
Worauf Sie achten sollten
Dasselbe Schicksal wie Max erleiden viele Hunde. Wenn Sie einen jungen Hund kaufen möchten, achten Sie auf dessen Herkunft und besuchen Sie die Zuchtstätte, vor allem aus Liebe zu den Muttertieren. Seriöse und vertrauenswürdige Züchter/-innen zeigen Ihnen alle Tiere gerne vor einem Kauf.
Von Hundekäufen im Internet ohne vorherige Besichtigung der Zuchtstätte und Haltebedingungen, rät die Polizei dringend ab.
- Augen auf beim Hundekauf (Hundekauf.ch)
- Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (blv.ch)
- Einen Hund kaufen und halten (weu.be.ch)
Die Hintermänner erwischt ihr eh nicht. Da kommt der Konsument der vielleicht nicht so viel Geld hat gerade recht.
Guten Tag Herr Gerber
Es ist in der Tat schwierig, an die «Hintermänner» heranzukommen, auch wenn wir selbstverständlich allen Hinweisen nachgehen. Leider gelten in den Herkunftsländern dieser Hundewelpen nicht dieselben Tierschutzgesetze und diese Art von «Hundehaltung» kann dort sogar legal sein.
Was die Bevölkerung der Schweiz von hier aus am besten tun kann, ist diese «Züchter/-innen» nicht zu berücksichtigen, damit keine Nachfrage entsteht.
Freundliche Grüsse
Hans Ulrich Hofer
Und was unternehme ich, wenn ich so einen Hund kenne und ercerst noch alleine im Zwinger gehalten wird? Wem melde ich das?
Guten Tag
Eine Meldung zu einem widerrechtlich importierten oder schlecht gehaltenen Tier reichen Sie idealerweise direkt beim Veterinäramt des betroffenen Kantons ein. Im Kanton Bern können Sie eine entsprechende Feststellung an das Amt für Veterinärwesen des Kantons Bern melden.
Eine Liste der kantonalen Veterinärämter finden Sie bei Bedarf auf der Seite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Bei Misshandlungen von Tieren und Notfällen ausserhalb der Bürozeit nimmt die Polizei Ihre Meldung entgegen und prüft entsprechende Massnahmen.
Freundliche Grüsse
Hans Ulrich Hofer
Wenn man einen Welpen bzw. einen jungen Hund kaufen möchte, sind Kleinanzeigen und Gratisinserate im Internet definitiv der falsche Ansatz. Ich habe mich vorige Woche testeshalber auf ein Hunde-Inserat gemeldet, worauf mir geantwortet wurde, man würde das Tier gegen eine Anzahlung in die Schweiz schicken. Gehts noch? Darum: Finger weg!