Sexuelle Gewalt: professionelle Hilfe für Opfer dank dem Berner Modell
Sexuelle Gewalt gehört zu den schlimmsten Formen der Gewalt. Das Berner Modell soll sicherstellen, dass die Opfer rasche und professionelle Hilfe erhalten – sowohl in medizinischer als auch in rechtlicher Hinsicht.
Sexualisierte Gewalt ist nach wie vor sehr verbreitet, trotz Sensibilisierungsmassnahmen und MeToo-Bewegung. Im Kanton Bern wurde vor 35 Jahren ein gut vernetztes Angebot für Frauen und Mädchen geschaffen: Das sogenannte Berner Modell. Nicole Fernandez-Vogt ist Mitarbeiterin der Kantonspolizei und Fachverantwortliche für Sexualdelikte und erklärt, was es damit auf sich hat.
Was ist genau das Berner Modell?
Das Berner Modell ist ein Gremium, das ein möglichst effizientes und professionelles Hilfsangebot für Frauen und Kinder bereitstellt, die Opfer von sexualisierter Gewalt geworden sind. Das Modell basiert auf drei zentralen Prinzipien:
- die umfassende medizinische Versorgung und Spurensicherung ohne Anzeigepflicht,
- die Betreuung durch weibliche Fachpersonen sowie
- die institutionalisierte Zusammenarbeit.
Dank dem Berner Modell können sich Frauen und Kinder im Inselspital untersuchen lassen und das Institut für Rechtsmedizin kann eine Spurensicherung durchführen, ohne dass automatisch eine Meldung an die Polizei erfolgt und eine Strafverfolgung einsetzt. Betroffene werden medizinisch behandelt und können danach in Ruhe selbst entscheiden, ob sie Anzeige erstatten möchten oder nicht.
Zudem stellt der Grundsatz «von Frauen für Frauen» sicher, dass grundsätzlich weibliche Fachpersonen die Versorgung der Opfer auf allen Ebenen vornehmen.
Wer steht hinter dem Berner Modell?
Das Berner Modell lebt von der interdisziplinären Vernetzung verschiedener Institutionen. Vertreten sind Gynäkologie, Infektiologie, die Kinderschutzgruppe, Rechtsmedizin, die Opferberatungsstellen Lantana, Vista und Opferhilfe Biel sowie die Polizei gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft. Insgesamt sind wir neun Personen, die sich mindestens viermal im Jahr zum gegenstetigen Austausch treffen.
Jährlich führt das Gremium eine gemeinsame Fortbildung für Mitarbeitende der Institutionen durch, die dem Berner Modell angeschlossen sind.
Wie fördert die Polizei das Berner Modell?
Die meisten Opfer sexualisierter Gewalt, die sich bei der Polizei melden, sind weiblich. Damit die Betreuung durch weibliche Fachpersonen immer sichergestellt werden kann, haben wir bei der Kantonspolizei ein so genanntes Frauenpikett. Es handelt sich dabei um spezialisierte Polizistinnen, die mehrere Jahre Berufserfahrung haben und im Umgang mit Opfern besonders vertraut sind.
Mit dem Frauenpikett stellen wir auch sicher, dass die Opfer rechtlich korrekt beraten werden. Man sollte bei solchen Delikten zum Beispiel nicht vorschnell auf Genugtuung und Schadenersatz verzichten. Zudem kann nach dem aktuellen Strafrecht bei ungewollten sexuellen Handlungen nicht immer von einem Offizialdelikt ausgegangen werden, darum ist immer zu prüfen, ob ein Strafantrag einzuholen ist. Insbesondere, wenn sich das Opfer körperlich nicht zur Wehr setzen konnte, kann es sein, dass am Ende nur eine sexuelle Belästigung anerkannt wird. Gerade in diesem Punkt könnte die Revision des Sexualstrafrechts allerdings eine positive Veränderung bringen.
Warum ist diese Zusammenarbeit so wichtig?
Die Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen ist aus vielen Gründen wertvoll. Dank dem Austausch kennen und verstehen wir die gegenseitigen Bedürfnisse. Gestützt darauf können wir unsere Abläufe optimieren. Von Seiten der Gynäkologie und Infektiologie wissen wir beispielsweise, dass gewisse Medikamente (Aids-Prophylaxe, «Pille danach») innerhalb einer definierten Zeit nach dem Delikt eingenommen werden sollten und von Seiten der Rechtsmedizin, dass GHB (eine typische Vergewaltigungsdroge) im Blut, Urin oder in Erbrochenem nur einige Stunden nachweisbar ist. Deshalb hat vor der eingehenden Einvernahme die medizinische Versorgung und Spurensicherung innerhalb von 72 Stunden höchste Priorität. Erfolgt in diesem Zeitrahmen eine Anzeige bei der Polizei, werden die Betroffenen somit als erstes in die Frauen- oder Kinderklinik in Bern begleitet. Zusammengefasst ist die institutionalisierte Zusammenarbeit und der regelmässige Austausch Grundlage für eine möglichst optimale Betreuung der Betroffenen.
Das Berner Modell kann die Übergriffe nicht verhindern. Mit unserem Engagement setzen wir uns aber dafür ein, dass die Opfer nach der Tat im Kanton Bern professionelle Hilfe erhalten, sich verstanden fühlen und einen Weg finden, mit dem Erlebten umzugehen.
Stellen an welche sich Opfer wenden dürfen
- Kantonspolizei Bern, Kontaktstelle für Frauen, +41 31 332 77 77 (Telefonbeantworter, Polizistin ruft umgehend zurück)
- Zentrum für sexuelle Gesundheit (Inselspital, Frauenklinik), +41 31 632 12 60, +41 31 632 10 10 (im Notfall ausserhalb der Bürozeiten)
- Kinderschutzgruppe des Inselspitals Bern, +41 31 632 94 86, +41 31 632 92 77 (in dringenden Fällen ausserhalb der Bürozeit)
- Beratungsstelle Opferhilfe Biel, +41 32 322 56 33
- Lantana – Fachstelle Opferhilfe bei sexueller Gewalt, +41 31 313 14 00
- Vista – Fachstelle Opferhilfe bei sexueller und häuslicher Gewalt, +41 33 225 05 60
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