Tiertransportkontrolle durch die Polizei

Jährlich leistet die Kantonspolizei Bern eine Vielzahl an Einsätzen mit Tieren. Unter anderem werden durch die Polizei regelmässige Tiertransportkontrollen durchgeführt. Heute nehmen wir Sie mit auf eine Tiertransportkontrolle in Thun mit den Kolleginnen und Kollegen der Stationierten Polizei und der Fachstelle Tierdelikte.

© Kantonspolizei Bern

Die Fachstelle Tierdelikte der Kantonspolizei Bern ermittelt bei Straftaten gegen Haus-, Nutz- oder Wildtiere. Sie stützt sich dabei auf das Tierschutzgesetz und die dazugehörenden Verordnungen, die den Schutz und das Wohl der Tiere sicherstellen sollen. Jedes Tierdelikt ist ein Offizialdelikt. Dies bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörde eine Straftat auch dann verfolgt, wenn keine Strafanzeige eingereicht wird.

Die Fachstelle besteht seit 2020 aus vier Mitarbeitenden. Wie bereits erwähnt, ermittelt sie bei allen Straftatbeständen, bei denen es um Tiere geht. Das Ziel ist eine konsequente Strafverfolgung und fundierte Anzeigeerstattung. Zudem sensibilisiert die Fachstelle Polizistinnen und Polizisten für die Thematik. Meist sind im Zusammenhang mit Tieren ein menschliches Schicksal und viele Emotionen im Spiel, was von den Mitarbeitenden viel Fingerspitzengefühl erfordert.

Tiertransportkontrollen werden regelmässig von Mitarbeitenden der Kantonspolizei Bern durchgeführt. Zudem werden auch Kontrollen im grösseren Rahmen mit Spezialdiensten der Kantonspolizei, der Regionalpolizei und dem Amt für Veterinärwesen umgesetzt. Diese stellen sicher, dass Nutztiere während des Transportes – beispielsweise zu Viehmärkten oder Schlachthöfen – artgerecht behandelt und alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Tiertransportkontrolle in Thun

Die Tiertransportkontrolle in der Stadt Thun wird von der Stationierten Polizei Thun organisiert. In Zusammenarbeit mit der Fachstelle Tierdelikte werden die Rahmenbedingungen und die Grösse der Kontrolle festgelegt. Die Kontrollstelle befindet sich auf einem grossen Parkplatz entlang der Zufahrtsstrasse zum Schlachtviehmarkt. Hier werden sowohl die Transportfahrzeuge als auch die Fahrzeugdokumente des Fahrers oder der Fahrerin sowie die Begleitdokumente für die Tiere überprüft. Beim Transport von Klauentieren muss jedes Tier über ein entsprechendes Dokument verfügen, in dem sowohl der Bestimmungszweck als auch die gesundheitlichen Informationen betreffend das Tier vermerkt sind.

Die anwesenden Polizistinnen und Polizisten leiten die Tiertransporter aus dem fliessenden Verkehr zur Kontrollstelle. Nach einer kurzen Erklärung werden zunächst die eben erwähnten Papiere kontrolliert. Anschliessend wird das Transportfahrzeug von aussen begutachtet, wobei beispielsweise darauf geachtet wird, dass keine Ausscheidungen aus dem Anhänger austreten. Ein Blick ins Innere des Transporters ermöglicht es den Polizistinnen und Polizisten, die Platzverhältnisse und den Zustand der Tiere zu überprüfen. Es muss ausreichend Platz für die Tiere vorhanden sein, allerdings darf der Raum auch nicht zu gross sein, um einen sicheren Transport zu gewährleisten. Bei Rindviehtransporten müssen die Tiere beispielsweise zusätzlich durch ein Abschlussgitter am hinteren Ende des Anhängers gesichert sein. Ein weiterer Punkt, den es bei einer Kontrolle zu beachten gilt, ist das Einstreumaterial. Davon muss genügend im Transporter verteilt sein, um unter anderem die Ausscheidungen der Tiere zu binden.

Die Kontrolle an diesem Vormittag in Thun zeigt, dass die meisten Fahrerinnen und Fahrer von Tiertransporten die Vorschriften kennen und einhalten. Es wurden 19 Fahrzeuge kontrolliert, wobei nur ein Lenker angezeigt wird, da sein Anhänger kein Abschlussgitter aufwies. Durch die präventiven und kontrollierenden Massnahmen sorgt die Fachstelle Tierdelikte – unter anderem in Zusammenarbeit mit der Stationierten Polizei – dafür, dass das Wohl der Tiere stets im Mittelpunkt steht und die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.

© Kantonspolizei Bern

Seite teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Wir sind sehr an einer offenen Diskussion interessiert, behalten uns aber vor, beleidigende Kommentare sowie solche, die offensichtlich zwecks Suchmaschinenoptimierung abgegeben werden, zu editieren oder zu löschen. Mehr dazu in unseren Kommentarregeln.

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus.