Alltagslärm und Feierstimmung: Vermitteln für den Nachtschlaf

Stört der Lärm vom nahe gelegenen Fussballplatz, von der Beiz um die Ecke oder einer Zwischennutzung im Quartier? Die kantonale Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik beurteilt Lärmquellen unabhängig und berät alle Beteiligten.

© Adobe Stock – spoialabrothers

Lärmquellen sind überall: Fan-Gesänge beim Fussballplatz, Jugend- oder Nachtklubs oder spontane Feste können die Nerven der Anwohnerschaft strapazieren. Bei sogenannten Lärmkonflikten kommt oft die kantonale Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik zum Einsatz. Alle Mitarbeitenden der Fachstelle sind ausgebildete Polizistinnen und Polizisten, die sich laufend im In- und Ausland zum Thema Lärmakustik weiterbilden.

Beratend unterstützt diese Fachstelle der Kantonspolizei Bern Betroffene, Betreiber/-innen und Behörden – und sorgt so dafür, dass man schlafen kann, wo geschlafen werden soll, und trotzdem Feiern stattfinden können. Patrick Schmid, Leiter der Fachstelle, erklärt, wie eine Beurteilung von Alltagslärm in der Praxis funktioniert.

Das Expertenteam unterstützt die Behörden

2021 haben Patrick Schmid und sein Team rund 170 Aufträge im ganzen Kanton Bern behandelt. Den grössten Teil der Fälle machen die Realisierung von neuen Gastronomiebetrieben und die Beschwerden über bestehende Gastronomiebetriebe aus. Die zuständigen Behörden – etwa das Regierungsstatthalteramt, aber auch Gerichte oder Gemeinden – beauftragen die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik im Rahmen eines Verfahrens mit einer Beurteilung.

Soll zum Beispiel die Lautstärke auf einer Restaurant-Terrasse auf ihre Zumutbarkeit beurteilt werden, wendet die Fachstelle eine schematische Berechnungsmethode an. Diese ist von der Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute entwickelt worden, dem Cercle Bruit.

Beurteilen heisst, alle Faktoren zu berücksichtigen

Die Berechnungsmethode basiert nicht auf Messungen, sondern auf einer ganzheitlichen Beurteilung der Situation vor Ort – wie sie aktuell ist, aber auch, wie sie zukünftig möglich sein könnte. Die Expertinnen und Experten wenden verschiedene geeignete Verfahren an, um die Schwere einer Störung zu beurteilen.

So kann es zum Beispiel vorkommen, dass die Mitarbeitenden der Fachstelle selbst in einem Lokal Musik abspielen, um das Störungsmass auf die Anwohnerschaft einzustufen. «Wir decken dabei ein breites Spektrum an Frequenzen ab, inklusive Gesang und eines gleichmässigen Beats. Das findet oft nachts statt, um die realen Auswirkungen in der Nachbarschaft festzustellen. Als Polizistinnen und Polizisten sind wir also auch Nachtschwärmer/-innen, nur in anderer Mission», erklärt Patrick Schmid.

Er versteht sich in seiner Rolle als Partner für die Anwohner/-innen, die Betriebe, die Akustik-Fachleute und die Vollzugsbehörden. Die Ergebnisse einer Untersuchung durch die Fachstelle können zu einer positiven Rückmeldung führen, aber auch zu Nachforderungen oder zu Auflagen, zum Beispiel konkrete Einschränkungen für einen Betrieb oder eine Veranstaltung. Natürlich hat er auch grosses Verständnis für die urbane Lebensweise und als Mitglied in verschiedenen Vereinen ein Bewusstsein dafür, dass auch gefeiert werden will.

Lärmempfindlichkeit – so wird sie beurteilt

Insgesamt gilt es, trotz aller Lebensfreude Rücksicht zu nehmen auf das Ruhe- und besonders auf das Schlafbedürfnis von Mensch und Tier in der Umgebung, namentlich von Kindern, Kranken oder Seniorinnen und Senioren, aber auch von Berufstätigen.

Die Berechnungsgrundlagen des Cercle Bruit berücksichtigen sowohl das jeweilige Ruhebedürfnis in einem Gebiet als auch, ob zum Beispiel umliegend bereits andere Lokale oder Geräuschquellen vorhanden sind. Das ist allerdings kein Spielraum für die Fachstelle, sondern ein Bestandteil des Beurteilungsrasters, stellt Patrick Schmid klar. «Deshalb müssen gewisse Vorhaben aufgrund unserer Beurteilung auch angepasst oder als problematisch bezeichnet werden.» Diese Beurteilung fliesst dann in die Baugenehmigung oder in das Bewilligungsverfahren des Regierungsstatthalteramts ein.

Planen Sie eine Veranstaltung im Freien?

Anlässe zu später Stunde haben grosses Potenzial, andere zu stören. Deshalb brauchen Sie eine Bewilligung, wenn Sie zur Nachtzeit eine Veranstaltung im Freien durchführen wollen.

Erste Anlaufstelle ist immer die Standortgemeinde des Veranstaltungsortes. Dort können Sie Veranstaltungsgesuche einreichen, die dem Gastgewerbegesetz unterliegen. Die Gesuchsformulare für gastgewerbliche Einzelbewilligungen und weitere Hinweise finden Sie auf der Website der Regierungsstatthalterämter.

Die Fachstelle empfiehlt, die folgenden Kriterien zu beachten:

  • Montag bis Donnerstag: Musik bis maximal 24 Uhr
  • Freitag und Samstag: Musik bis maximal 3 Uhr
  • Sonntag: Musik bis maximal 19 Uhr
  • Nach zwei Veranstaltungs-Wochenenden am selben Standort:
    Pause von mindestens drei Monaten einhalten

Frühzeitige Abklärungen und Rücksichtnahme sind die beste Art, Lärmklagen und den damit verbundenen Ärger zu verhindern. Wir wünschen Ihnen frohe Partynächte und einen guten, gesunden Schlaf.

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2 Kommentare

  1. Einwohnergemeinde Oberbalm, Hanspeter Ruef

    Guten Tag
    Wenn die Einwohnergemeinde die Fachstelle Lärmakustik mit der Messung des Lärmpegels der Musik an einer Veranstaltung beauftragt werden wir kostenpflichtig? Wo und wen genau müssten wir mit einer Messung beauftragen?
    Besten Dank für Ihre zeitnahe Antwort.

    Freundliche Grüsse
    H. Ruef, Gemeindeschreiber Oberbalm

    • Kommunikation/Communication

      Guten Tag Herr Ruef
      Vielen Dank für Ihre Anfrage.
      Um Ihre Fragen beantworten zu können, benötigen wir zusätzliche Informationen. Jemand von der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
      Freundliche Grüsse
      Kommunikation

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