Die Medienstelle
Der Kantonspolizei Bern werden jährlich rund 6’000 Verkehrsunfälle, rund 4’000 Gewaltstraftaten, etwa 15’000 Diebstähle und über 10’000 Sachbeschädigungen rapportiert1. Längst nicht alles davon wird aber kommuniziert – und das hat verschiedene Gründe.
Ein verunglückter Basejumper im Berner Oberland; ein schweres Unwetter im Emmental; ein grosser Staatsempfang in der Berner Innenstadt; der Vollbrand eines Bauernhauses im Berner Jura; die Räumung eines besetzten Hauses, ein Anwohner, der sich in seinem Haus verbarrikadiert; Ausschreitungen bei einer Demo; Bombendrohungen, Raubüberfälle oder gar Tötungsdelikte: Der Kanton Bern hält mit seiner schieren Grösse und den unterschiedlichsten Bedürfnissen seiner über einer Million Einwohnern unzählige Aufgaben und Herausforderungen für die Kantonspolizei bereit. Und mehr denn je auch für die Mitarbeitenden, die für die Kommunikation der Polizeiarbeit zuständig sind.
Was, wann wo, wie viele – aber nicht wer und warum.
Unsere Mediensprecherinnen und Mediensprecher verfassen und publizieren im Schnitt jährlich gegen 1’000 Communiqués – knapp ein Drittel davon erscheint in französischer Sprache. Der grösste Teil davon betrifft die Ereigniskommunikation: Wir kommunizieren dabei möglichst zeitnah die Informationen zu den wichtigsten «W-Fragen», die eine Einordnung des Geschehenen erlauben: Was ist wann und wo passiert? Die Frage nach dem «Wer?» beantworten wir hingegen meist nicht oder nur sehr zurückhaltend. Das hat seine Gründe: Unsere Kommunikation unterliegt den datenschutzrechtlichen Vorgaben und auch wir unterstehen dem Amtsgeheimnis. Entsprechend sollen aus unserer Kommunikation keine Rückschlüsse auf die Betroffenen möglich sein. Und auch die Frage nach einem allfälligen Verschulden gehört nicht zur Ereigniskommunikation. Denn über Schuld oder Unschuld befindet gemäss der Gewaltentrennung die Justiz. Der Persönlichkeitsschutz ist ein sehr zentrales Element.
Erklären, beruhigen oder warnen?
Im Zentrum unserer Kommunikation stehen also immer die unmittelbar Betroffenen. Primär für sie kommunizieren wir, warum ein Rettungshelikopter sie mitten in der Nacht geweckt hat, eine grosse Rauchsäule zu sehen war und ob der Rauch allenfalls schädlich ist. Nicht immer muss dazu eine Medienmitteilung publiziert werden. Meldungen zu Stau können beispielsweise rascher via Verkehrsmeldung in den Radios verbreitet werden. Auch setzen wir Twitter ein, um während bestimmten Ereignissen möglichst rasch viele Betroffene informieren zu können. Dazu zählen meist dynamische Einsätze, die sich rasch verändern können und spürbare Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Folge haben – beispielsweise Demonstrationen oder grossräumige Sperrungen, etwa beim Fund eines verdächtigen Gegenstands. Zentral für die Wahl des Kommunikationskanals ist, wie die Information rasch und zielgerichtet an die Betroffenen gelangt.
Und selbstverständlich stehen wir Medienschaffenden zur Verfügung, wenn sie etwa von einem Leserreporter ein Unfallbild erhalten und dazu weitere Fragen haben. Alles in allem kommen so jährlich deutlich über 3’000 Medienanfragen, welche sich sowohl auf tagesaktuelle Ereignisse wie auch auf allgemeine polizeiliche Themen beziehen, zusammen.
Spezialfall Strafverfolgung
Nicht immer können wir aber sofort alle Informationen bekannt geben. Bei gerichtspolizeilichen Ermittlungen zur Aufklärung von Delikten und Verbrechen sind wir gesetzlich zur Geheimhaltung verpflichtet. Zudem verfolgen auch Täter oder Mittäter die mediale Berichterstattung, weshalb wir uns auch nicht immer in die Karten blicken lassen wollen. Demgegenüber steht ein starkes menschliches Interesse an Verbrechen und Unglücken. Und immer wieder kommt es im Rahmen solcher Ermittlungen zu Polizeieinsätzen im öffentlichen Raum. Wie schaffen wir also den Spagat zwischen Geheimhaltung und öffentlichem Interesse?
Ein Beispiel
Bei einem Banküberfall fahren meist mehrere Polizeiautos mit Blaulicht und Wechselklanghorn an den Tatort. Polizisten sichern den Tatort oder suchen in der Ortschaft nach der Täterschaft. Derweil laufen schon erste Ermittlungen: Wie viele Täter waren es? Gibt es Bildmaterial? Sind sie bewaffnet? Wie sind sie vorgegangen? Gibt es am Tatort Spuren? Bestehen Parallelen zu anderen Überfällen? Diese Ermittlungen haben zum Ziel, die Täterschaft dingfest zu machen – und da wäre es natürlich schlecht, wenn ebendiese Täter aus den Medien erführen, wie viel wir schon wissen. Umgekehrt möchten natürlich alle Anwohner und Passanten, die den Einsatz gesehen haben – und je nachdem auch Journalisten, die vom Einsatz erfahren haben -, den Grund für den Polizeieinsatz wissen oder ihn zumindest einordnen können.
Bei Einsätzen wie einem Banküberfall veröffentlichen wir in der Regel schon recht früh eine Medienmitteilung oder, wenn wir auf Hinweise aus der Bevölkerung hoffen, einen Zeugenaufruf. Darin informieren wir primär über den Grund des Einsatzes, geben – wenn möglich – ein Signalement der Täterschaft oder Informationen zu ihrem Fluchtfahrzeug. Zusätzliche Angaben zum Hergang etwa, ob Personen verletzt wurden oder dass im Zuge der Fahndung nach den Tätern bei einer Autobahneinfahrt alle Autos kontrolliert wurden, können ebenfalls einfliessen. So können die Anwohner den Einsatz einordnen und allfällige Zeugen wissen, wohin sie sich mit ihren Beobachtungen wenden können.
«Kein Kommentar» ist tabu
Letztendlich verfolgen wir mit unserer Kommunikation ein für Bürger wie Polizei sehr wichtiges Ziel, nämlich Vertrauen zu schaffen. Wichtig ist dafür die Transparenz. Dazu gehört auch die Erklärung, warum wir gewisse Informationen (noch) nicht preisgeben können, dürfen oder wollen. Ein rigoroses «Kein Kommentar» ist für uns ein absolutes No-Go. Das kann manchmal für uns Mediensprecher recht knifflig werden, weil wir peinlich genau auf unsere Wortwahl achten müssen.
1Quellen: Polizeiliche Kriminalstatistik 2018 sowie der Verkehrsunfallstatistik 2018
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