Für mehr Sicherheit auf dem E-Bike
Mit einem E-Bike überwindet man dank eingebautem Motor locker fast jede Steigung – und das, ohne gross ins Schwitzen zu kommen. Doch das Fahren mit einem E-Bike ist nicht ungefährlich. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen, um jederzeit sicher unterwegs zu sein.
In der Schweiz nehmen immer mehr E-Bike-Fahrer am Strassenverkehr teil. Die Gründe liegen auf der Hand: Man kann sich im Freien bewegen, ohne total verschwitzt anzukommen – ausserdem sind E-Bikes umweltfreundlich. Und dank der Unterstützung eines Motors können auch Menschen das E-Bike nutzen, die dies vorher aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr tun konnten. Doch nebst diesen Vorteilen gibt es auch ein paar Risikofaktoren, die Sie für Ihre Sicherheit beachten sollten.
Wer schneller fährt, hat länger zum Anhalten
Sind Sie schon einmal mit einem E-Bike gefahren? Dann wissen Sie, dass Sie schon mit geringem Kraftaufwand eine hohe Geschwindigkeit erreichen können. Durch die höhere Geschwindigkeit und das höhere Gewicht haben E-Bikes einen ungewohnt langen Bremsweg. Fahren Sie deshalb besonders vorausschauend: Bremsen Sie lieber einmal zu früh als zu spät.
E-Bikes werden oft unterschätzt
Andere Verkehrsteilnehmende haben oft Schwierigkeiten, die Geschwindigkeit eines E-Bikes richtig einzuschätzen. Vielleicht ist Ihnen die folgende Situation schon selber passiert: Sie sind mit dem Auto unterwegs und möchten von der Hauptstrasse links in eine Nebenstrasse abbiegen. «Vor dem Velo aus der Gegenrichtung reicht das noch lange», denken Sie. Wenn Ihnen da aber ein E-Bike mit bis zu 45 km/h entgegen kommt, kann die Fehleinschätzung leicht ins Auge gehen. Denken Sie daran – egal, ob Sie mit dem E-Bike oder mit dem Auto unterwegs sind.
Diese Vorschriften gelten für E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25km/h:
- Um ein E-Bike zu führen, müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein.
- Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren brauchen einen Führerausweis der Kategorie M (Motorfahrräder). Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind, brauchen Sie keinen Führerausweis.
- Sie müssen mit Ihrem E-Bike den Radweg benützen.
- Sie müssen bei dieser E-Bike-Kategorie keinen Helm tragen, sollten es aber dennoch tun: Kopfverletzungen gehen häufig schlimm aus.
- Sie brauchen nicht zwingend einen Rückspiegel.
- Sie dürfen mit dieser E-Bike-Kategorie bei einem Verbot für Motorfahrräder weiterfahren.
- Sie brauchen kein Kontrollschild und keinen Fahrzeugausweis.
Diese Vorschriften gelten für E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h:
- Um ein E-Bike zu führen, müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein.
- Sie benötigen einen Führerausweis der Kategorie M (Motorfahrräder).
- Sie müssen mit Ihrem E-Bike den Radweg benützen.
- Sie müssen einen Velohelm tragen.
- Sie brauchen einen Rückspiegel.
- Bei einem Verbot für Motorfahrräder dürfen Sie nur mit abgeschaltetem Motor weiterfahren.
- Sie brauchen ein Kontrollschild und einen Fahrzeugausweis (analog Mofa) für Ihr E-Bike.
So sind Sie sicher unterwegs
- Es gibt mehrere E-Bike-Kategorien. Wählen Sie die Kategorie, die Ihren Bedürfnissen und Fahrfähigkeiten entspricht. Es gibt auch E-Bike-Fahrkurse, die Sie besuchen können.
- Passen Sie Ihre Geschwindigkeit stets den Verhältnissen an.
- Fahren Sie mit einem E-Bike besonders vorausschauend und aufmerksam.
- Nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmende.
- Achten Sie auf Ihre Sichtbarkeit. Tragen Sie helle bzw. reflektierende Kleidung.
- Vergessen Sie nicht, Ihr Velo mit einem guten Schloss abzuschliessen, um es vor Diebstahl zu schützen.
Wenn Sie diese Punkte beachten, holen Sie in jeder Hinsicht das Beste aus Ihrem E-Bike heraus. Wir wünschen Ihnen allzeit sichere Fahrt.
Häufig sind Radwege mit einem Auto-, Töff- und Mofaverbot belegt. Mit einem „bis 45km/h Flyer“ muss man den Radweg benutzen, darf den Motor aber nicht einschalten. Hat der Gesetzgeber hier etwa vom Schreibtisch aus gehandelt ohne zu überlegen, ob das realistisch ist?
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Die von Ihnen beschriebene Situation gibt es nach unserem Verständnis so nicht.
Es gibt in der Praxis folgende zwei Möglichkeiten:
1. Es ist ein Radweg. Dieser ist mit dem bekannten Verkehrsschild «Radweg» signalisiert:
Als Velo-, Motorfahrrad- und somit auch als E-Bike Fahrer mit Tretunterstützung bis 45km/h, sind Sie verpflichtet, diesen Radweg zu benützen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Tretunterstützung aktiviert ist oder nicht.
2. Es ist eine Strasse, die beispielsweise mit einem Teilfahrverbot „Verbot für Motorfahrräder“ signalisiert ist:
Dort sind Sie als E-Bike Fahrer mit Tretunterstützung bis 45km/h verpflichtet, den Motor abzustellen, wenn Sie diese Strasse befahren möchten.
Darf man wenn man 14 ist das ebike mit ausgeschaltetem Motor fahren?
Guten Tag
Es spielt keine Rolle, ob der Motor ausgeschaltet ist oder nicht, das Mindestalter für das Fahren eines Elektrofahrrades beträgt 14 Jahre. Zusätzlich muss von 14 bis 16 Jahren der Lenkende einen Führschein der Kategorie M haben (Art. 6 Abs. 1 Bst. a der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr).
Freundliche Grüsse
Frank Rüfenacht, Fachbereich Verkehr
Warum führt der Gesetzgeber keine Pflicht zum Tragen einer Leuchtweste auf eBike’s ein?
Mit der „Lichteinschaltspflicht für eBike’s“ am Tag wäre für den motorisierten Fahrzeuglenker ersichtlich, dass der eBike-Fahrer schneller daherkommt als ein normaler Velofahrer ohne motorische Unterstützung!
Diese zwei Massnahmen könnten sofort umgesetzt werde und würden nichts kosten!
Vielen Dank für Ihren Kommentar.
Das Tragen einer Leuchtweste und das Fahren mit Licht erachten wir als sinnvoll. Die Einführung eines entsprechenden Obligatoriums liegt jedoch in der Zuständigkeit des Gesetzgebers.
Freundliche Grüsse, Frank Rüfenacht
Ich frage mich, warum beim E-Bike fahren ein normaler Velohelm genügt. Wäre es nicht angebracht das Töffhelme zur Pflicht werden? Wenn ich da an die Schwere der Schädelverletzungen denke, die bei Geschwindigkeiten von 45kmh entstehen können.
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Der Entscheid, ob keine Helmtragepflicht, eine Tragepflicht eines Velohelms oder eine Tragepflicht eines Töffhelms besteht, liegt beim Gesetzgeber. In der Schweiz gilt für E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45km/h eine Velohelm-Tragepflicht.
In anderen Ländern ist dies unterschiedlich geregelt.
Freundliche Grüsse, Sibylle Lohmüller
Öffentlichkeitsarbeit, Kantonspolizei Bern
Guten Tag
Ich habe eine Frage betreffend Mofa Fahrverbot.
Ist es ausreichend, wenn ich beim durchfahren vom Mofaverbot auf meinem E-Bike (45km/h) die Leistungsstufe auf 0 (= Motor abgeschaltet, keine Unterstützung) stelle, oder muss ich den Bordcomputer ganz ausschalten?
Ich weiss, die Frage ist etwas kleinlich, könnte aber im Falle einer Kontrolle von Bedeutung sein.
Besten Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse
Marc Gilgen
Guten Tag Herr Gilgen
Vielen Dank für Ihre Frage, die wir natürlich gerne beantworten.
Grundsätzlich reicht die Leistungsstufe 0, da somit keine Tretunterstützung mehr vorhanden ist und das E-Bike faktisch zum Velo wird. Um ganz sicher zu gehen, empfehle ich aber den Bordcomputer abzustellen.
Freundliche Grüsse und allzeit sichere und gute Fahrt.
Frank Rüfenacht
Fachbereich Verkehr, Kantonspolizei Bern
Guten Tag Herr Rüfenacht
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe das gestern Abend gleich mal ausprobiert. Sobald ich den Bordcomputer ausschalte, geht auch das vordere Licht aus. Daher gehe ich mal davon aus, dass das Fahren mit Stufe 0 auch bei einer allfälligen Verkehrskontrolle problemlos akzeptiert ist. Ist das korrekt so? Der Art. 19 Abs. 1 Bst. c SSV gibt hierzu leider keinen genauen Aufschluss über diese Frage.
Besten Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse
Marc Gilgen
Guten Tag Herr Gilgen
Bei Velos und Motorfahrräder besteht am Tag kein Lichtobligatorium (Art. 30 Abs. 2 VRV). Sie können den Bordcomputer also problemlos ausschalten.
Freundliche Grüsse
Frank Rüfenacht
Fachbereich Verkehr, Kantonspolizei Bern
genau das, was Schutz?
Guten Tag
Auf was bezieht sich Ihre Frage genau? Können Sie diese etwas präzisieren?
Freundliche Grüsse
Sibylle Lohmüller
Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit, Kantonspolizei Bern
Vielen Dank für diesen aufschlussreichen Artikel. Wir haben seit kurzem ein 25km/h E-Lastenvelo und ich habe mich tatsächlich beim befahren diverser Wege schon mehrfach gefragt was erlaubt ist und was nicht. Ein Artikel zu Lastenvelos, u.a. zum befördern von Kindern, wäre auch mal noch interessant, die sind ja auch stark am kommen.
Beste Grüsse,
Olivia Menzi
Vielen Dank für den Kommentar und die Idee für einen weiteren Artikel. Wir werden diese gerne prüfen.
Freundliche Grüsse
Sibylle Lohmüller
Fachbereich Öffentlichkeitsarbeit, Kantonspolizei Bern
Unsere Tochter ist 13 und hat einen langen Schulweg. Beim Strassenverkehrsamt haben wir ein Gesuch zum vorzeitigen Führerausweis der Kategorie M beantragt – dieser wurde bewilligt. Nun hat sie die Theorieprüfung erfolgreich bestanden und würde gerne anstelle eines Mofa ein eBike mit Unterstützung bis 25 km/h fahren.
Mit einem Mofa müsste sie noch 1 Lektion zu einem Fahrlehrer, welcher gegenüber dem Strassenverkehrsamt die praktische Fahrfähigkeit bestätigt.
Wie verhält es sich hier mit dem eBike?
Besten Dank für Ihre rasche Antwort.
Freundliche Grüsse
Mark Schmid
Guten Tag Herr Schmid
Nach bestandener Theorieprüfung sollten Sie bzw. Ihre Tochter das Formular für die erforderliche Fahrausbildung bei einem Fahrlehrer sowie eine Bewilligung zur Durchführung von praktischen Übungsfahrten (gültig für 3 Monate) erhalten haben. Weil die «Leicht-Motorfahrräder» in der Gruppe der «Motorfahrräder» eingeteilt sind, spricht aus polizeilicher Sicht nichts dagegen, wenn Ihre Tochter die Übungsfahrten und die Fahrausbildung mit einem «E-Bike» absolviert. Der erforderliche Führerausweis wird Ihrem Kind nach Erhalt der Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Fahrausbildung vom Strassenverkehrsamt zugestellt.
Freundliche Grüsse
Thomas Fischer
Fachbereich Verkehr, Kantonspolizei Bern
Guten Tag
Ich habe, wie oben erwähnt so ein 45er. Unser Modell ist so konzipiert, so dass man beim Her-unterfahren den Akku laden kann (auf -2 stellen, 2 Rekuperierungsstufen). Würde ich bei einem solchen Verbot für Motorfahrräder den Motor abstellen, oder auf 0 (ohne Unterstützung) haben wir trotzdem bereits Widerstand, so dass man nicht fahren kann. Bleibt dann einem nichts ande-res übrig als wohl Illegal zu fahren oder zu Fuss gehen. Die anderen E-Biker bis 25kmh Unterstützung würden sich krumm lachen. Ein richtiger Witz, die 25er fahren mit Unterstützung und ich marschiere. Oder haben Sie eine bessere Lösung? Da hat der oben schreibende Herr Weibel nicht ganz unrecht mit dem Schreibtisch. Freundliche Grüsse
Sehr geehrter Herr Hugentobler
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Antwort ist insofern schwierig, da wir nicht beurteilen können, ob das Fahren ohne eingeschaltetem Motor bei Ihrem Modell nicht möglich ist. Leider können wir Ihnen keine bessere Lösung bieten, da die Funktionen Ihres Bikes vom Hersteller vorgegeben sind.
Der Gesetzgeber gibt vor, dass grundsätzlich keine Tretunterstützung mehr vorhanden sein darf und das E-Bike so faktisch zum Velo wird. Um ganz sicher zu gehen, empfehle ich aber den Bordcomputer abzustellen.
Freundliche Grüsse
Frank Rüfenacht
Fachbereich Verkehr, Kantonspolizei Bern
Hallo
Darf ich ein Elektrovelo (25er und 45er) auch auf einem mit ”Motos” bezeichneten Parkplatz hinstellen oder muss ich dazu auf einen Veloparkplatz?
Freundliche Grüsse
Elia Armellini
Guten Tag Herr Armellini
Das Elektrovelo darf nicht auf dem mit «Motos» bezeichneten Parkplatz abgestellt werden. Dieser ist für Motorräder reserviert. Das E-Bike (25er und 45er) können Sie auf den Veloparkplatz stellen.
Freundliche Grüsse und allzeit gute Fahrt
Frank Rüfenacht
Fachbereich Verkehr, Kantonspolizei Bern
Welche Ausweise muss ich jeweils mitnehmen, wenn ich mit meinem 45er E-Bike unterwegs bin (auch den Motorfarzeug-Führerschein)?
Guten Tag Herr Flückiger
Zum Führen eines «45er E-Bikes» benötigen Sie mindestens den Führerausweis der Kategorie M und müssen diesen bei der Fahrt mit Ihrem E-Bike vorweisen können.
Sie finden diese und weitere Informationen auch in einer Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften (herausgegeben vom ASTRA).
Freundliche Grüsse
Frank Rüfenacht
Fachbereich Verkehr, Kantonspolizei Bern
Wie sieht die rechtliche Situation bezüglich dem Rückspiegel für „45er E-Bikes“ aus.
Früher habe ich gelesen, dass alte E-Bikes die vor diesem Obligatorium in Verker gesetzt wurden, davon ausgenommen sind.
Ist dem noch immer so?
Heute gab’s nämlich wegen Fahren unseres 10 jährige E-Bikes mit fehlendem Spiegel 20.- Busse.
Guten Tag Herr Müller
Sämtliche «45er E-Bikes» müssen mit einem Rückspiegel ausgerüstet sein. Dabei spielt es keine Rolle, wie alt das E-Bike ist.
Die Ausnahmeregelung, die Sie ansprechen, betrifft die E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25km/h.
Freundliche Grüsse
Frank Rüfenacht
Fachbereich Verkehr, Kantonspolizei Bern
Guten Tag, ich möchte Mir ein EBike 45kmh laufen. Nun habe ich mich für den Führerausweis Kategorie M angemeldet, jedoch den Theorietest noch nicht absolviert. Darf ich das EBike mit ausgeschaltetem Motor fahren oder wäre das auch Fahren ohne Führerschein?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort
Guten Tag Herr Berger
Gemäss unseren Fachspezialisten ist zum Fahren eines E-Bikes bis 45 km/h (auch mit abgeschaltetem Motor) in jedem Fall mindestens ein gültiger Führerausweis der Kategorie M erforderlich. Das Abstellen des Motors ändert nichts an der Fahrzeugeinteilung.
Freundliche Grüsse
Dominik Jäggi, Kommunikation
Hoi was ist wenn ich mit einem langsamen pedilec bis 25 ohne Fahrausweis erwischt werde welche Folgen hat das
Guten Tag.
Das Mindestalter zum Führen eines Leicht-Motorfahrrades beträgt 16 Jahre (VZV 6/1f). Ist der Lenker oder die Lenkerin jünger, bedarf es des Führerausweises für Motorfahrräder (VZV 3/3). Im Widerhandlungsfall erfolgt eine entsprechende Strafanzeige an die Jugendstaatsanwaltschaft.
Freundliche Grüsse
Sibylle Lohmüller
Kommunikation, Kantonspolizei Bern
Hallo
Wie sieht es mit einem Gesuch aus um unter 14 Jahre yu fahren? Grund: ÖV Verbindung nicht immer passend und strenger Heimweg.
Besten Dank,lg
Guten Tag
Für die vorzeitige Mofaprüfung ist im Kanton Bern das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig. Diesbezügliche Informationen finden Sie auf der Website.
Freundliche Grüsse
Thomas Fischer
Fachbereich Verkehr, Kantonspolizei Bern
Hallo
Unsere Tochter hat ein e MTB. Darf sie mit diesem Bike auf Stufe 0 oder mit ausgeschaltetem Motor auf öffentlichen Strassen fahren? Wenn ein S Pedelec auf Stufe 0 zum Velo wird, sollte dies doch auch erlaubt sein?
Guten Tag
Ein E-Bike, egal ob ein normales E-Bike oder ein E-Mountainbike, wird zum normalen Velo, sobald die Tretunterstützung ausgeschaltet ist. Dementsprechend dürfte Ihre Tochter so fahren, falls Sie sonst für ein E-Mountainbike noch zu jung sein sollte.
Freundliche Grüsse
Frank Rüfenacht, Fachbereich Verkehr
Kantonspolizei Bern
Guten Tag
Leider war meine Antwort nicht präzise genug bzw. nicht in jedem Fall gültig. Beim Ausschalten der Tretunterstützung werden ausschliesslich die langsamen E-Bikes zum Velo. Bei den schnellen E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45km/h ändert das Abschalten des Motors nichts an der Einteilung der Fahrzeugkategorie.
Um Ihre konkrete Frage umfassend zu beantworten, nehmen wir gerne mit Ihnen Kontakt auf; so spielen weitere Informationen, wie beispielsweise das Alter Ihrer Tochter, eine Rolle. Falls Sie eine direkte Kontaktaufnahme wünschen, senden Sie uns bitte Ihre Angaben per Mail an administration.vup@police.be.ch.
Freundliche Grüsse
Frank Rüfenacht, Fachbereich Verkehr
Kantonspolizei Bern
Hallo Hr.Rüfenacht
Irgendwie beisst sich das jetzt,
Sie schreiben das ein E-Bike mit ausgeschaltetem Tretunterstützung ein normales Bike wird,
aber Hr. Jäggi schrieb Hr. Berger ein E-Bike bleibt ein E-Bike ob Tretunterstützung eingeschaltet oder nicht.
Darf nun meine 14 Jährige Tochter mit meinem 45er E-Bike mit ausgeschalteter Tretunterstützung ohne M-Prüfung Fahren?
Guten Tag
Besten Dank für den Hinweis. Nein, das darf sie tatsächlich nicht. Siehe Antwort oben. Falls Sie detaillierte Auskunft wünschen, senden Sie uns bitte Ihre Kontaktangaben per Mail an administration.vup@police.be.ch
Freundliche Grüsse
Frank Rüfenacht, Fachbereich Verkehr
Kantonspolizei Bern
Danke für den Artikel über Sicherheit auf dem E-Bike!
Ich hätte auch noch eine Frage. warum haben E-BIKES ein Versicherungsschutz wie ein Mofa 30kmh ob wohl sie bis 45kmh unterstützen da bräuchte es ja das grosse gelbe Blech und alle 2 Jahre MFK oder darf mein Mofa jetzt auch 45 statt 30kmh laufen freundliche Grüsse Christoph Kaufmann
Guten Tag Herr Kaufmann
Der Entscheid über Versicherungsschutz und Höchstgeschwindigkeiten der jeweiligen Fahrzeuge liegt beim Gesetzgeber. Wie Sie bereits erwähnt haben, benötigen E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h (analog Mofa) ein Kontrollschild. Beide gelten als «Motorfahrräder». Gemäss Artikel 18 Absatz a der Schweizer Verordnung für technische Strassenfahrzeuge darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Mofas aber maximal 30 km/h betragen. Der entscheidende Unterschied ist der Antrieb der jeweiligen Fahrzeuge. Für Mofas gilt eine Motorleistung von insgesamt höchstens 1,00 kW, zusätzlich darf der Verbrennungsmotor höchstens einen Hubraum von 50 cm3 haben. Die Höchstgeschwindigkeit für E-Bikes unterscheidet sich aufgrund des elektrischen Antriebs und ist im selben Absatz geregelt.
Freundliche Grüsse
Kommunikation, Kantonspolizei Bern
Guten Tag, ich will ein E-Bike bis 45km/h kaufen. Ich gehe mit ÖV ins Sportgeschäft, kaufe dort das Bike und möchte gleich nach Hause fahren. Das Kontrollschild habe ich noch nicht. Geht das? Gilt für diese Zeit die Kaufquittung mit Fahrzeugnummer?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse
Ch. Binggeli
Guten Tag
Besten Dank für Ihren Kommentar. Sobald das E-Bike im öffentlichen Verkehr verwendet wird, muss es eingelöst (Kontrollschild und Fahrzeugausweis) und versichert sein sowie über eine gültige Vignette verfügen. Am besten erkundigen Sie sich vorgängig beim Sportgeschäft über die Zulassungsmodalitäten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Motorfahrrad / E-Bike anmelden (be.ch)
Freundliche Grüsse
Markus Haldemann
Guten Tag
Ich habe mir vor einiger Zeit ein schnelles E-Bike (45 km/h mit gelben Nummero) gekauft. Nun habe nun einige offene Fragen, welche ich nicht mittels Internet beantworten konnte:
1. Es gibt Kreuzungen, wo Autos nicht links abbiegen dürfen. Unter dem Schild steht „Velo gestattet“, muss ich hier die Tretunterstützung ausschalten oder kann ich diese für die paar Meter aktiv lassen?
2. Bei einem „Velo gestattet“ Schild darf ich nur ohne Tretunterstützung durch fahren. Wie sieht es bei Verkehrsschilderungen, wie zum Beispiel einem Fahrverbot mit dem Schild „Velo ausgenommen“ aus, muss hier ebenfalls die Tretunterstützung ausgeschaltet werden?
3. Darf ich mein Handy mit einem Handyhalter am Fahrradlenker befestigen und das Handy z.B. als Navi verwenden?
Beste Grüsse
Ricco
Guten Tag
Besten Dank für Ihren Kommentar. Ein E-Bike (45 km/h) ist von der gesetzlichen Einteilung als Motorfahrrad klassifiziert. Ohne Tretunterstützung wird das E-Bike hinsichtlich Signalisationen jedoch zum Velo. Dies bedeutet, dass Sie sowohl bei der ersten als auch der zweiten von Ihnen geschilderten Situation die Tretunterstützung Ihres E-Bikes ausschalten müssen. In Bezug auf Ihre dritte Frage ist es grundsätzlich erlaubt, das Handy zur Navigation am Fahrradlenker zu befestigen. Es darf jedoch während der Fahrt nicht bedient werden.
Freundliche Grüsse
Frank Rüfenacht
Guten Tag Herr Rüfenacht
Mein Mann und ich teilen uns ein E-Bike 45kmh. Muss man den Fahrzeugausweis des E-Bikes immer dabei haben oder reicht es, wenn wir diesen zu Hause aufbewahren? Falls wir diesen immer auf uns tragen müssen, wird es etwas mühsam, diesen für jede Fahrt einander zu übergeben.
Besten Dank für Ihre Auskunft und freundliche Grüsse
Guten Tag
Besten Dank für Ihren Kommentar. Der Fahrzeugausweis muss gemäss Art. 10 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetz immer mit dem E-Bike mitgeführt werden.
Freundliche Grüsse
Frank Rüfenacht